Betreuungsverhältnis für Schulkinder

Für Schulanfänger endet das Betreuungsverhältnis grundsätzlich mit dem letzten Tag der dem Schuleintritt vorausgehenden Sommerferien der Einrichtung. Sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, insbesondere die örtliche Bedarfsplanung dies zulässt, kann eine Verlängerung des Betreuungsverhältnisses bis zu dem Werktag vereinbart werden, welcher dem Tag der Einschulung vorhergeht (Anhang 5).

Antrag Schulkinder in der KiTa

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