Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 19-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Die Einrichtungen sind im Gutscheinheft erwähnt.

Voraussetzungen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
  • Personalausweis/Reisepass
  • Familien, die Hartz IV bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben. Eine Online-Beantragung ist in diesen Fällen nicht möglich!

Link zur Landesfamilienpass-Webseite der Stadt Stuttgart

Beantragen:

https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Landesfamilienpass+beantragen-173-leistung-0